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Entrümpelung steuerlich absetzen: So sparen Sie bis zu 4.000 € Steuern

Entrümpelungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen: 20% der Arbeitskosten zurückholen. Mit Beispielrechnung, Voraussetzungen und praktischen Tipps.

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

💰 Bis zu 4.000 € Steuern sparen pro Jahr!
Sie können 20% der Arbeitskosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.

Rechnung + Überweisung erforderlich
Keine Barzahlungen möglich!

Nur Arbeits- und Fahrtkosten sind absetzbar
Material und Entsorgungsgebühren zählen nicht

Rechtsgrundlage: § 35a EStG
Haushaltsnahe Dienstleistungen

Können Entrümpelungskosten steuerlich abgesetzt werden?

Ja! Private Haushalte können die Kosten einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung von der Steuer absetzen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die rechtliche Grundlage bildet § 35a EStG (Einkommensteuergesetz), der Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen regelt.

Konkret bedeutet das: Sie können 20% der angefallenen Arbeitskosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen – und zwar bis zu maximal 4.000 Euro pro Jahr.

Dies ist keine Erstattung von Ausgaben, sondern eine direkte Minderung Ihrer Steuerlast.

Wie viel Geld kann ich zurückbekommen?

Die Berechnungsformel

Die Steuerersparnis berechnet sich wie folgt:

  • Bemessungsgrundlage: Maximal 20.000 € Arbeitskosten pro Jahr
  • Steuerermäßigung: 20% dieser Kosten
  • Maximale Ersparnis: 20.000 € × 20% = 4.000 €

Beispielrechnung: Standard-Entrümpelung

Praxisbeispiel: 3-Zimmer-Wohnung in Hamburg

Gesamtkosten Entrümpelung: 2.500 €

Davon Arbeitskosten (laut Rechnung): 1.800 €

Davon Entsorgungskosten/Material: 700 € (nicht absetzbar)

Steuerersparnis: 1.800 € × 20% = 360 €

→ Effektive Kosten nach Steuerersparnis: 2.140 € statt 2.500 €

Größere Projekte: Maximale Ausschöpfung

SzenarioArbeitskostenSteuerersparnis (20%)
Kleine Entrümpelung (Keller)400 €80 €
Mittlere Wohnung1.800 €360 €
Großes Haus4.500 €900 €
Komplexe Haushaltsauflösung10.000 €2.000 €
Maximum ausgeschöpft20.000 € oder mehr4.000 € (Höchstbetrag)

Welche Kosten sind absetzbar – und welche nicht?

✓ Absetzbar: Arbeitsleistungen

Folgende Kostenbestandteile können Sie steuerlich geltend machen:

  • Arbeitslohn der Mitarbeiter: Der wichtigste Posten
  • Fahrtkosten: Anfahrt zum Einsatzort

✗ Nicht absetzbar: Material und reine Sachkosten

Diese Kosten werden vom Finanzamt nicht anerkannt:

  • Materialkosten (Kartons, Verpackungsmaterial)
  • Entsorgungsgebühren und Deponiegebühren
  • Mietkosten für Container
  • Kosten für Neuanschaffungen (z.B. neue Möbel)

Wichtig für die Rechnung: Bitten Sie Ihren Entrümpelungsanbieter, Arbeitskosten und Materialkosten separat auszuweisen. Viele seriöse Firmen machen das automatisch, da sie wissen, dass Kunden die Steuerersparnis nutzen möchten.

Voraussetzungen: Was muss ich beachten?

1. Die Entrümpelung muss im eigenen Haushalt stattfinden

Die Arbeiten müssen in Ihrer selbst genutzten Wohnung oder Ihrem Haus in Deutschland oder der EU durchgeführt werden. Das schließt ein:

  • Wohnräume (Zimmer, Küche, Bad)
  • Keller und Dachboden
  • Garage (wenn zum Grundstück gehörig)
  • Garten und Außenanlagen

Nicht absetzbar: Entrümpelungen von vermieteten Objekten (diese laufen als Werbungskosten für Vermieter) oder Gewerbeimmobilien.

2. Professioneller Dienstleister erforderlich

Die Entrümpelung muss von einem gewerblichen Anbieter oder Selbstständigen durchgeführt werden. Eigenleistung oder Hilfe von Freunden/Familie ist nicht absetzbar.

3. Rechnung mit korrekter Ausstellung

Die Rechnung muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Name und Anschrift des Dienstleisters (mit Steuernummer/USt-ID)
  • Datum der Leistungserbringung
  • Getrennte Ausweisung von Arbeits- und Materialkosten
  • Mehrwertsteuer separat ausgewiesen (oder Hinweis auf Kleinunternehmerregelung)
  • Ihr Name und Ihre Anschrift als Auftraggeber
Achtung: Bargeld-Zahlungen werden nicht anerkannt!

Das Finanzamt akzeptiert nur bargeldlose Zahlungen:

Überweisung (am besten)

Lastschrift

Kartenzahlung (mit Beleg)

Barzahlung (auch nicht mit Quittung!)

Grund: Bekämpfung von Schwarzarbeit. Bewahren Sie den Kontoauszug als Nachweis auf.

4. Korrekte Eintragung in der Steuererklärung

Die Entrümpelungskosten tragen Sie in die Anlage “Haushaltsnahe Aufwendungen” Ihrer Steuererklärung ein:

  • Zeile 5–6: “Haushaltsnahe Dienstleistungen” (nicht Handwerkerleistungen!)
  • Beschreibung: “Entrümpelung” oder “Haushaltsauflösung”
  • Betrag: Nur die Arbeitskosten eintragen (nicht Gesamtrechnung)

Sonderfälle: Wann ist die Absetzbarkeit eingeschränkt?

Entrümpelung bei Umzug

Wenn die Entrümpelung im Rahmen eines beruflich bedingten Umzugs stattfindet, können die Kosten stattdessen als Werbungskosten abgesetzt werden. Voraussetzung: Der Umzug erfolgt wegen eines neuen Arbeitsplatzes oder deutlicher Verkürzung des Arbeitswegs (mind. 1 Stunde/Tag).

Vorteil: Bei Werbungskosten gibt es keine Höchstgrenze von 4.000 €.

Vermietete Immobilien

Vermieter können Entrümpelungskosten für vermietete Wohnungen (z.B. nach Auszug eines Mieters) als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen – nicht nach § 35a EStG.

Erbfall und Nachlass

Bei der Auflösung eines geerbten Haushalts kommt es darauf an:

  • Wohnung wird selbst genutzt: Absetzbar nach § 35a EStG
  • Wohnung wird verkauft/vermietet: Kosten können als Nachlassverbindlichkeiten oder als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) geltend gemacht werden, wenn sie zwangsläufig entstehen

Kombination mit anderen haushaltsnahen Dienstleistungen

Die 4.000 € Höchstbetrag gilt für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen. Dazu zählen auch:

  • Reinigungsdienste (Putzfrau, Fensterputzer)
  • Gartenarbeiten
  • Winterdienst (Schneeräumung)
  • Haushaltshilfe
  • Umzugsunternehmen (privater Umzug)

Beispiel: Wenn Sie bereits 2.000 € für eine Haushaltshilfe geltend gemacht haben, können Sie für die Entrümpelung nur noch 2.000 € zusätzlich absetzen.

Strategischer Tipp: Planen Sie größere Entrümpelungen zeitlich so, dass Sie den Höchstbetrag optimal nutzen. Bei sehr großen Projekten (z.B. Hausauflösung über 20.000 €) kann es sinnvoll sein, die Arbeiten auf zwei Kalenderjahre zu verteilen und so 2× 4.000 € Steuerersparnis zu erzielen.

Unterschied: Haushaltsnahe Dienstleistung vs. Handwerkerleistung

§ 35a EStG unterscheidet zwischen zwei Kategorien, die unterschiedliche Grenzen haben:

KategorieBeispieleMax. Steuerersparnis
Haushaltsnahe DienstleistungenEntrümpelung, Reinigung, Gartenarbeit, Umzug4.000 € pro Jahr
HandwerkerleistungenRenovierung, Reparaturen, Malerarbeiten1.200 € pro Jahr (separates Budget)

Gut zu wissen: Wenn Ihre Entrümpelungsfirma zusätzlich Renovierungsarbeiten (Streichen, Tapezieren, Bodenbeläge) durchführt, können diese separat als Handwerkerleistungen abgesetzt werden – Sie nutzen dann beide Budgets!

Checkliste: So setzen Sie Ihre Entrümpelung richtig ab

Schritt-für-Schritt-Anleitung:
  1. Vor der Beauftragung:
    Bitten Sie um separate Ausweisung von Arbeits- und Materialkosten in der Rechnung
  2. Zahlung:
    Überweisen Sie den Betrag (nie bar!), bewahren Sie den Kontoauszug auf
  3. Rechnung prüfen:
    Alle erforderlichen Angaben vorhanden? Arbeitskosten klar erkennbar?
  4. Belege sammeln:
    Rechnung + Kontoauszug mind. bis zum Bestandskraftwerden des Steuerbescheids aufbewahren
  5. Steuererklärung:
    Arbeitskosten in Anlage “Haushaltsnahe Aufwendungen” eintragen
  6. Nachweise bereithalten:
    Das Finanzamt kann Belege nachfordern

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich auch als Mieter die Entrümpelung absetzen?

Ja! Auch Mieter können Entrümpelungskosten absetzen, solange es sich um ihre selbst genutzte Wohnung handelt. Die Eigentumsverhältnisse spielen keine Rolle.

Was passiert, wenn ich die Rechnung bar bezahlt habe?

Leider wird das Finanzamt die Kosten nicht anerkennen, selbst wenn Sie eine ordentliche Quittung haben. Die bargeldlose Zahlung ist zwingend erforderlich.

Muss ich die Belege mit der Steuererklärung einreichen?

Nein. Seit 2017 müssen Belege grundsätzlich nicht mehr mitgeschickt werden. Sie müssen sie aber aufbewahren und auf Nachfrage vorlegen können. Empfohlene Aufbewahrungsfrist: 4 Jahre.

Zählt die Entsorgung von Sperrmüll auch?

Nur die Arbeitskosten. Wenn Sie ein Unternehmen beauftragen, das den Sperrmüll abholt und entsorgt, sind nur die Arbeits- und Fahrtkosten absetzbar. Entsorgungsgebühren und Deponiegebühren sind nicht anrechenbar.

Kann ich rückwirkend für vergangene Jahre absetzen?

Ja, solange die Steuererklärung für das betreffende Jahr noch nicht bestandskräftig ist (i.d.R. 4 Jahre rückwirkend). Sie können eine Änderung beantragen.

Fazit: Lohnt sich die steuerliche Absetzung?

Die steuerliche Absetzbarkeit von Entrümpelungskosten ist ein oft unterschätzter Vorteil, der Ihre tatsächlichen Kosten um bis zu 20% senken kann. Bei einer durchschnittlichen Haushaltsauflösung in Hamburg (2.000–3.000 €) entspricht das einer Ersparnis von 400–600 €.

Drei wichtige Punkte zum Mitnehmen:

  • Fordern Sie immer eine Rechnung mit getrennten Arbeitskosten an
  • Zahlen Sie ausschließlich bargeldlos
  • Bewahren Sie alle Belege für mindestens 4 Jahre auf

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